Rechtsanwaltskanzlei für Kaufrecht in Münster
Gewährleistungsansprüche
Haben Sie schon einmal etwas gekauft und sich dann darüber geärgert, dass die erstandene Sache nicht funktioniert, beschädigt ist oder Ähnliches? Die Rechtsanwaltskanzlei Hägerbäumer, Upmeier & Partner unterstützt Sie in Münster kompetent bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer durch Geltendmachung des sogenannten Nacherfüllungsanspruches (beispielsweise eine Reparatur oder Ersatzlieferung) bis zu der Geltendmachung von Minderungsansprüchen bzw. dem Rücktritt von dem Vertrag.
Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind spezielle Fristen (2 Jahre) zu beachten, wobei der Käufer nach Ablauf eines halben Jahres nach Kauf den Nachweis zu führen hat, dass ein auftretender Mangel, bzw. die Ursache hierfür bereits beim Kauf vorlag. Sollte der Käufer diesen Nachweis nicht führen können, prüft die Rechtsanwaltskanzlei Hägerbäumer, Upmeier & Partner etwaige Garantieansprüche bzw. Ersatzansprüche wegen arglistiger Täuschung.
Rechtsberatung im Kaufrecht bei Immobilien in Münster
Bei Immobilienkaufverträgen werden in der Regel die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei auftretenden Mängeln können dann in Sachen Kaufrecht lediglich noch Ansprüche wegen arglistiger Täuschung geltend gemacht werden.
Falls Sie rechtliche Unterstützung im Kaufrecht benötigen, kontaktieren Sie das Team der Rechtsanwaltskanzlei Hägerbäumer, Upmeier & Partner in Münster. Wir sind Ihre erfahrene Rechtsanwaltskanzlei und stehen Ihnen rechtlich gerne in allen Belangen zur Seite.