Anwalt Münster

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Arbeitsrecht in Münster

Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz ist neben den Bereichen Kündigung und Abfindungszahlung, ein Tätigkeitsschwerpunkt Ihrer Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Münster und Warendorf. Ein Arbeitgeber darf seine Angestellten nicht willkürlich entlassen, das wird durch das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KschG) erschwert. Juristen unterscheiden dabei zwischen dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.

Wenn Sie sich zu diesem Thema informieren möchten, dann sind Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Hägerbäumer, Upmeier & Partner in Münster an der richtigen Adresse. Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht ist Ihr kompetenter und erfahrener Partner, wenn es um die rechtlich korrekte Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht. Wir bieten Ihnen eine fachlich fundierte und individuelle Rechtsberatung und -vertretung in Münster und Umgebung.

Beratung zum Kündigungsschutz in Münster – Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

Der allgemeine Kündigungsschutz legt zunächst fest, dass eine Entlassung nur dann zulässig ist, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Betriebsbedingte Kündigungen unterliegen zudem der Sozialwahl. Das bedeutet: Sollten mehrere Angestellte gekündigt werden können, muss der Arbeitgeber denjenigen auswählen, der aufgrund seiner sozialen Situation durch die Entlassung am wenigsten belastet wird.

Zudem berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht aus Münster auch zu Themen des besonderen Kündigungsschutzes, der beispielsweise bei Schwerbehinderten, Auszubildenden oder Schwangeren zutrifft. Weiterhin übernimmt unsere Rechtsanwaltskanzlei die Prüfung der Gültigkeit von Kündigungsschutzvorschriften sowie die Überprüfung bei Minderheiten und ähnlichen Themen.

Sie haben Fragen oder wünschen eine ausführliche Rechtsberatung? Dann kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und nehmen uns Zeit für Ihre Angelegenheiten.

Arbeitsrecht in Münster
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